Fragwürdige Methoden der Verwaltung auf dem Oktoberfest
Haben Sie gewusst, dass in den Betriebsverordnungen des Münchner Oktoberfests steht, dass die Ausgangslautstärke von Beschallungsanlagen einen Pegel von 85db nicht überschreiten darf? Dieser Wert ist lächerlich, da: Die tatsächlich angewandten Messverfahren
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